Szenografie Kostümbild
Szenografie Kostümbild
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Informationstage
Dieses Jahr hat für Szenografie und Kostümbild einige Informationstage, meistens während der Vorstellungswochen der Schauspielschule Maastricht und zwar am 29. Oktober, und am 18. Februar. An diesen Tagen wird man zwischen 13.00 en 17.00 Uhr über unsere (vollzeit) Ausbildungen informiert.
Anmeldung ist nicht notwendig. Für eventuelle Besuche der Vorstellungen an diesem Tage muss man allerdings reservieren. Information über Vorstellungen und Reservierung steht zu gelegener Zeit auf unsere Site.
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Informatiedagen
Dieses Jahr hat für Szenografie und Kostümbild einige Informationstage, meistens während der Vorstellungswochen der Schauspielschule Maastricht und zwar am 29. Oktober, und am 18. Februar. An diesen Tagen wird man zwischen 13.00 en 17.00 Uhr über unsere (vollzeit) Ausbildungen informiert.
Anmeldung ist nicht notwendig. Für eventuelle Besuche der Vorstellungen an diesem Tage muss man allerdings reservieren. Information über Vorstellungen und Reservierung steht zu gelegener Zeit auf unsere Site.
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Vooropleiding docent
Het doorlopen van een vooropleiding garandeert de toelating tot de parttime-opleiding niet, maar je kan er wel ontdekken of een toekomst in het theatervak iets voor je is.
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Zahlung Überweise die Summe auf Kontonummer 6293348 (ING-Bank) der Schauspielschule Maastricht unter Angabe der Nummer "Aushwahlkurs" + Nahme des Eingeschriebenen. Zahlungen für den Auswahlkurs können bei Abmeldung nicht mehr retourniert werden. Ausschliessend bei Abweisung nach Beteiligung an Teil 1 oder Teil 2 kann teilweise Rückerstattung stattfinden. Bei Abweisung zu Teil 2, Abweisung nach Teilnahme an Teil 1 findet Rückerstattung von € 100,= statt. Bei Abweisung von Teil 3, bei Abweisung nach Beteiligung an Teil 2 findet Rückerstattung von € 40,= statt. Beteiligung an Teil 4 ist frei.
Rückerstattungen, gegebenenfalls nach Teil 1 und 2, werden im Monat Mai automatisch erstattet.
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Zahlung Überweise die Summe auf Kontonummer 6293348 (ING-Bank) der Schauspielschule Maastricht unter Angabe der Nummer "Aushwahlkurs" + Nahme des Eingeschriebenen. Zahlungen für den Auswahlkurs können bei Abmeldung nicht mehr retourniert werden. Ausschliessend bei Abweisung nach Beteiligung an Teil 1 oder Teil 2 kann teilweise Rückerstattung stattfinden. Bei Abweisung zu Teil 2, Abweisung nach Teilnahme an Teil 1 findet Rückerstattung von € 100,= statt. Bei Abweisung von Teil 3, bei Abweisung nach Beteiligung an Teil 2 findet Rückerstattung von € 40,= statt. Beteiligung an Teil 4 ist frei.
Rückerstattungen, gegebenenfalls nach Teil 1 und 2, werden im Monat Mai automatisch erstattet.
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Zahlung Überweise die Summe auf Kontonummer 6293348 (ING-Bank) der Schauspielschule Maastricht unter Angabe der Nummer "Aushwahlkurs" + Nahme des Eingeschriebenen. Zahlungen für den Auswahlkurs können bei Abmeldung nicht mehr retourniert werden. Ausschliessend bei Abweisung nach Beteiligung an Teil 1 oder Teil 2 kann teilweise Rückerstattung stattfinden. Bei Abweisung zu Teil 2, Abweisung nach Teilnahme an Teil 1 findet Rückerstattung von € 100,= statt. Bei Abweisung von Teil 3, bei Abweisung nach Beteiligung an Teil 2 findet Rückerstattung von € 40,= statt. Beteiligung an Teil 4 ist frei.
Rückerstattungen, gegebenenfalls nach Teil 1 und 2, werden im Monat Mai automatisch erstattet.
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Aufnahmeprüfung
Um beurteilen zu können ob man genügend Begabung und Entwicklungsmöglichkeiten für den Studiengang hat, ist eine Aufnameprüfung notwendig; sie nimmt einen Tag in Anspruch. Nach Anmeldung empfängt der Bewerber eine Einladung für die Aufnahmeprüfung. Die Kriterien für die Zulassung sind:
• ein Portfolio mit eigener Arbeit
• (nicht älter als drei Jahre)
• Hausaufgabe (Forschung und Analyse)
• ein Gespräch mit dem Zulassungsausschuss
• die Arbeit während der Aufnahmeprüfung.
Daten der Aufnameprüfung: 8. Mai 2012. Die Aufnahmeprüfung ist kostenlos.
Bei positivem Ergebnis erhält man eine Bescheinigung mit ergänzenden Forderungen (Zulassungsbescheid).
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Zulassungsbedingungen
• Mindesalter 17 Jahre
• Während der Zulassungsprüfung hat der Bewerber künstlerische Begabung gezeigt, die aus dem Folgenden hervorgeht: Darstellungskraft, arbeiten aus der Wahrnehmung und Phantasie heraus, Gefühl für Farbe, Form und Material, Individualität und Eigenwille
• Ein niederländisches VWO-Diplom (Abitur), ein HAVO-Diplom (Mittelschule), ein Diplom des mittleren Kaders oder einer Spezialausbildung wie im Berufsbildungsgesetz der Niederlande (Stufe 4). Oder eine ausländische Ausbildung die vergleichbar ist mit der in den Niederlanden: z.B. eine Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschule für Gestaltung, Diplom der Sekundären Schulausbildung - 6 Jahre (Belgien). Colloquium doctum. In einigen Fällen kann hier von abgewichen werden. Für weitere Information steht der Studienkoordinator zur Verfügung.
Akademie für<br />Bildende Kunst
Für Studenten die die allgemeine Propädeutik an der Akademie für Bildende Kunst Maastricht (mit der wir eng zusammenarbeiten) absolvieren wollen, besteht die Möglichkeit durch ein Theaterprojekt in der letzten Folge ein Projekt von zehn Wochen als Zulassungsprüfung zu machen. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Zulassung zum Studiengang an der Toneelacademie (Schauspielschule).
Quereinsteiger
Quereinsteiger die schon eine relevante Fachhochschule besuchen und zu Szenografie und/oder Kostümbild hinüberwechseln wollen, können sich wenden an Herrn Claus Stump, Studienkoordinator. Claus Stump ist auch für andere Fragen über Mail zu erreichen: Claus Stump
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Zahlung Überweise die Summe auf Kontonummer 6293348 (ING-Bank) der Schauspielschule Maastricht unter Angabe der Nummer "Aushwahlkurs" + Nahme des Eingeschriebenen. Zahlungen für den Auswahlkurs können bei Abmeldung nicht mehr retourniert werden. Ausschliessend bei Abweisung nach Beteiligung an Teil 1 oder Teil 2 kann teilweise Rückerstattung stattfinden. Bei Abweisung zu Teil 2, Abweisung nach Teilnahme an Teil 1 findet Rückerstattung von € 100,= statt. Bei Abweisung von Teil 3, bei Abweisung nach Beteiligung an Teil 2 findet Rückerstattung von € 40,= statt. Beteiligung an Teil 4 ist frei.
Rückerstattungen, gegebenenfalls nach Teil 1 und 2, werden im Monat Mai automatisch erstattet.
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